Mutterschutz
Mutterschutz, Foto: pixabay

Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Deutschland eine überarbeitete gesetzliche Regelung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten. Frauen erhalten nun bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Schutzzeit. Zuvor galt dieser Anspruch erst ab der 24. Woche. Die Änderung betrifft tausende Betroffene pro Jahr und bringt spürbare Verbesserungen – nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in der Arbeitswelt.

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Mutterschutzgesetz nach 13. Woche geändert

Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums gibt es jährlich rund 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Woche. Diese Frauen waren bislang auf ärztliche Krankschreibungen angewiesen, da sie keinen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz hatten. Nun haben sie Anrecht auf eine gestaffelte Schutzzeit, abhängig vom Fortschritt der Schwangerschaft.

Ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz

Ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz

Ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz

Ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Damit entspricht der neue Schutzanspruch im Höchstfall der üblichen Dauer nach einer regulären Geburt.

Individuelle Entscheidung über Rückkehr zur Arbeit

Betroffene Frauen können frei entscheiden, ob sie die gesamte Schutzzeit nutzen möchten oder früher an den Arbeitsplatz zurückkehren. Fachleute bewerten diese Wahlfreiheit als zentral, da manche Betroffene in der Arbeit Stabilität finden. Andere möchten hingegen vermeiden, dass der Verlust öffentlich wird. Die Regelung stärkt daher sowohl den Schutz als auch die Selbstbestimmung der Frauen.

Viele Fehlgeburten bleiben weiterhin ausgeschlossen

84.000 Fehlgeburten pro Jahr ereignen sich laut Ministerium vor der 13. Woche. Diese Frauen bleiben von der neuen Regelung ausgeschlossen. Für sie besteht weiterhin lediglich die Möglichkeit einer Krankschreibung. Ein Anspruch auf Mutterschutz besteht für diese Gruppe nicht.

Karin Prien lobt neue Schutzregelung

Bundesfamilienministerin Karin Prien nannte die Neuregelung eine „wichtige Errungenschaft“. Die CDU-Politikerin betonte, wie bedeutsam der gesetzliche Schutz für Frauen sei, die sich in einer psychisch wie physisch herausfordernden Lage befinden. Die neue Regelung sei ein Signal der Anerkennung und Unterstützung.

Reform auch für Selbstständige geplant

Das Gesetz wurde vom Bundestag Ende Januar einstimmig beschlossen und Mitte Februar vom Bundesrat gebilligt. Es betrifft neben gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen auch Beamtinnen, Soldatinnen und selbstständige Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung. Privat versicherte Selbstständige sind aktuell nicht erfasst.

Prien kündigte an, dass auch für diese Gruppe Lösungen erarbeitet werden sollen. Ein Zeitplan für die Umsetzung dieser Erweiterung steht jedoch noch nicht fest.

Quelle: Tagesschau